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   VG Gießen, 23.07.1999 - 8 E 1215/98   

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VG Gießen, 23.07.1999 - 8 E 1215/98 (https://dejure.org/1999,14807)
VG Gießen, Entscheidung vom 23.07.1999 - 8 E 1215/98 (https://dejure.org/1999,14807)
VG Gießen, Entscheidung vom 23. Juli 1999 - 8 E 1215/98 (https://dejure.org/1999,14807)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 Abs 1 Nr 2 BImSchG, § 34 Abs 1 BauGB
    Maßgeblicher Zeitpunkt bei einer Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Hessen, 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97

    Zulassung der Berufung oder Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung oder

    Auszug aus VG Gießen, 23.07.1999 - 8 E 1215/98
    Den dagegen von den Klägern gestellten Antrag auf Zulassung der Beschwerde lehnte der Hess.VGH mit Beschluß vom 30.01.1998 ab (Az.: 14 TZ 2416/97).

    Das Vorhandensein der eben genannten Betriebe resultiert lediglich daher, daß sich das Gebiet aus einem ehemaligen Dorfgebiet im Sinne des § 5 BauNVO entwickelte (vgl. Hess.VGH, B. v. 30.01.1998, 14 TZ 2416/97, S. 13).

    Sie galt auch nicht nach der allgemeinen Überleitungsvorschrift in § 233 Abs. 1 S. 1 des seit dem 01. Januar 1998 geltenden Baugesetzbuchs weiter, wonach Verfahren nach diesem Gesetz, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung förmlich eingeleitet wurden, nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen werden, da dies nur für förmlich einzuleitende Verfahren nach dem bundesrechtlichen Baugesetzbuch, wie Bauleitplan- oder Satzungsverfahren, nicht aber auf Baugenehmigungsverfahren nach den landesrechtlichen Bauordnungen gilt (Hess.VGH, B. v. 30.01.1998, 14 TZ 2416/97, S. 8 f.).

    Die Norm des § 34 Abs. 3 BauGB a.F. war hier deshalb nicht mehr anwendbar, da der Widerspruchsbescheid vom 10.06.1998 - also nach Aufhebung dieser Vorschrift - datiert, und der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides für die Entscheidung über die Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung maßgeblich ist (BVerwG, UPR 1991, S. 235; Hess.VGH, B. v. 30.01.1998, 14 TZ 2416/97, S. 9; OVG NW, DVBl. 1984, 896; Jarass, BImSchG, Kommentar, 4. Aufl., 1999, § 6 Rdnr. 55; Engelhardt/Schlicht, BImSchG, Kommentar, 4. Aufl., 1997, § 6 Rdnr. 8).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Gießen, 23.07.1999 - 8 E 1215/98
    Dieser Schutzanspruch auf die Bewahrung der Gebietsart geht über das Rücksichtnahmegebot hinaus und setzt nicht voraus, daß die Nachbarn durch die streitige Anlage konkret nachteilig betroffen werden (vgl. BVerwG, NJW 1994, 1546, 1548; BVerwG, B. v. 11.04.1996, Az.: 4 B 51.96 - juris).

    Dieser Nachbarschutz besteht auch im unbeplanten Innenbereich, wenn die Eigenart der näheren Umgebung - wie hier - einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung entspricht (vgl. BVerwG, NJW 1994, S. 1546, Leitsatz 3).

  • VG Gießen, 18.06.1997 - 8 G 795/97

    SCHLACHTANLAGE; UNBEPLANTER INNENBEREICH

    Auszug aus VG Gießen, 23.07.1999 - 8 E 1215/98
    Diesen Antrag lehnte die Kammer mit Beschluß vom 18.06.1997 (Az.: 8 G 795/97) im wesentlichen mit der Begründung ab, die Antragsteller hätten Geruchs- und Lärmimmissionen in einer die nachbarschützende Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG verletzenden Größenordnung nicht hinreichend glaubhaft gemacht.

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren sowie in den Verfahren 8 G 795/97, 8 G 1677/96, 8 E 1454/95, 8 E 579/95 und die beigezogenen mehrbändigen Behördenakten verwiesen.

  • BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96

    Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn

    Auszug aus VG Gießen, 23.07.1999 - 8 E 1215/98
    Dieser Schutzanspruch auf die Bewahrung der Gebietsart geht über das Rücksichtnahmegebot hinaus und setzt nicht voraus, daß die Nachbarn durch die streitige Anlage konkret nachteilig betroffen werden (vgl. BVerwG, NJW 1994, 1546, 1548; BVerwG, B. v. 11.04.1996, Az.: 4 B 51.96 - juris).
  • BVerwG, 03.08.1989 - 3 C 52.87

    Europarecht - Verbilligte Butter - Interventionsbestand - Ausschreibung -

    Auszug aus VG Gießen, 23.07.1999 - 8 E 1215/98
    Maßgeblich für die Beurteilung der Baunachbarklage ist regelmäßig die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung unter Ausschluß der Berücksichtigung späterer Änderungen zugunsten des Nachbarn, selbst vor Ergehen des Widerspruchsbescheides (vgl. z. B. Hess.VGH, NVwZ-RR 1988, 3, 4; Melullis, MDR 1990, 300, 301).
  • VGH Hessen, 09.11.1987 - 4 TG 1913/87

    Errichtung eines Supermarktes in unmittelbarer Nachbarschaft eines Wohngebietes

    Auszug aus VG Gießen, 23.07.1999 - 8 E 1215/98
    Maßgeblich für die Beurteilung der Baunachbarklage ist regelmäßig die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung unter Ausschluß der Berücksichtigung späterer Änderungen zugunsten des Nachbarn, selbst vor Ergehen des Widerspruchsbescheides (vgl. z. B. Hess.VGH, NVwZ-RR 1988, 3, 4; Melullis, MDR 1990, 300, 301).
  • OVG Niedersachsen, 29.03.1996 - 1 M 6354/95

    Nachbarschutz; Drittschutz; Festsetzungen eines Bebauungsplans; Großflächiger

    Auszug aus VG Gießen, 23.07.1999 - 8 E 1215/98
    Selbst wenn man davon ausgeht, das baugebietswidrige Vorhaben müsse zudem zu einer spürbaren und nachweisbaren Beeinträchtigung des Nachbarn führen (vgl. OVG Niedersachsen, DÖV 1996, 749, 750; vgl. auch Steffen, BayVBl. 1999, 161, 164), ist auch dieses Erfordernis vorliegend erfüllt.
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus VG Gießen, 23.07.1999 - 8 E 1215/98
    Denn bei der Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung im Sinne von § 34 Abs. 2 BauGB sind singuläre Anlagen, die in einem auffälligen Kontrast zu der sie umgebenden im wesentlichen homogenen Bebauung stehen, wegen ihres Charakters als Fremdkörper in diesem Gebiet regelmäßig nicht zu berücksichtigen, soweit sie nicht ausnahmsweise ihre Umgebung dominieren oder mit ihr eine Einheit bilden (BVerwG, NVwZ 1990, 755, 755 f.).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92

    Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich

    Auszug aus VG Gießen, 23.07.1999 - 8 E 1215/98
    Nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung können zwar immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen in anderen als Industriegebieten (§ 9 BauNVO) ausnahmsweise dann bauplanungsrechtlich zulässig sein, wenn das von einer solchen Anlage typischerweise ausgehende Störpotential nicht vorhanden oder so gering ist, daß die Gebietsverträglichkeit des Betriebs dauerhaft und zuverlässig sichergestellt ist (vgl. ausführlich: BVerwG, NVwZ 1993, 987, 987 f.).
  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

    Auszug aus VG Gießen, 23.07.1999 - 8 E 1215/98
    Die Norm des § 34 Abs. 3 BauGB a.F. war hier deshalb nicht mehr anwendbar, da der Widerspruchsbescheid vom 10.06.1998 - also nach Aufhebung dieser Vorschrift - datiert, und der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides für die Entscheidung über die Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung maßgeblich ist (BVerwG, UPR 1991, S. 235; Hess.VGH, B. v. 30.01.1998, 14 TZ 2416/97, S. 9; OVG NW, DVBl. 1984, 896; Jarass, BImSchG, Kommentar, 4. Aufl., 1999, § 6 Rdnr. 55; Engelhardt/Schlicht, BImSchG, Kommentar, 4. Aufl., 1997, § 6 Rdnr. 8).
  • VG Gießen, 18.02.1998 - 8 E 1785/94

    Keine unzumutbare Lärmbeeinträchtigung durch von einer Behindertenwohngruppe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.1984 - 7 A 955/81
  • VG Gießen, 30.04.1997 - 8 E 533/96

    Zur Beurteilung der Erheblichkeit von Erschütterungsimmissionen

  • VGH Hessen, 15.02.2005 - 3 N 1095/03

    Bebauungsplan; Festsetzung eines Dorfgebietes; Verhinderung einer schleichenden

    Aus alledem folgt die Zulässigkeit der planerischen Festsetzung MD, zumal Unsicherheit durch unterschiedliche Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Bezug auf die Gebietseinstufung entstanden war (vgl. z. B. VG Gießen, U. v. 23.07.1999 - 8 E 1215/98 (2) - B. v. 21.08.2002 - 1 G 1774/02 - Hess. VGH, B. v. 01.10.2001 - 2 UZ 2794/99 - B. v. 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97 - B. v. 30.05.2003 - 4 TG 2699/02 - dort wird von einer überplanungsbedürftigen Gemengelage gesprochen).
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